Besonderheiten zur Mehrwertsteuer-Umstellung 2020
Der Gesetzgeber hat Ende Mai 2020 ein sog. Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. Teil dieser Maßnahmen
ist eine befristete Senkung des allgemeinen Mehrwersteuersatzes von 19% auf 16%. Die Änderung tritt
am 01.07.2020 in Kraft und gilt bis einschliesslich 31.12.2020.
Für die Abrechnung von Kommunikationskosten mit unseren Call-Accounting- und Hospitality-Produkten
bedeutet das Anpassungen an den Grundeinstellungen. Damit das problemlos gelingt, möchten wir
Ihnen hier ein paar Tipps für die Umstellung geben.
Dabei beziehen wir uns auf die aktuell freigegebenen Produktversionen (siehe Supportinformationen)
Die Darstellung in den Screenshots kann sich je nach Produkumfang/Lizenzierung am Kundensystem leicht unterscheiden.
Wichtig: aktivieren Sie die Änderungen zeitnah. Bei HospiX-Produkten müssen die Anpassungen zum 30.06.2020 erfolgen!
Eine spätere Nachberechnung zurückliegender Buchungen kann - speziell bei HospiX - zu Abrechnungsfehlern führen.
TeleData, PhoneStat, Octopus Accounting
Um die Änderungen einrichten zu können, müssen Sie sich als Programmbenutzer mit Administrationsrechten anmelden. Auf allen Systemen
gibt es dafür das Benutzerkonto supervisor.
Über den Menüpunkt "System | Tarifmodelle | Verwaltung" oder alternativ über die Schnellzugriffsleiste links
erreichen Sie die Verwaltung der installierten Tarifmodelle. Ändern Sie hier bitte den Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16%.
Sind mehrere Tarifmodelle installiert, ist diese Änderung für jeden der aufgelisteten Einträge separat vorzunehmen.
Falls einmalige oder wiederkehrende Aufschläge definiert sind, ist auch bei diesen die Anpassung des Steuersatzes erforderlich. Sie finden die Parameter
unter dem Menüpunkt "Optionen | Aufschläge"
Besonderheit bei den Aufschlägen:
Aufschläge werden immer zum Zeitpunkt einer Auswertung aktuell ermittelt. Damit gilt hierfür immer der aktuell eingestellte Steuersatz.
Sollte eine Auswertung über den Stichtag der Umstellung hinaus gehen, also Daten sowohl vor als auch nach dem 01.07.2020 bzw. 31.12.2020 beinhalten,
würden also Teile der Daten mit dem falschen Steuersatz beaufschlagt.
Wir empfehlen, in einem solchen Fall die Auswertung zu splitten und zwischendurch den Steuersatz anzupassen bzw. gleiche Aufschläge
mit verschiedenenen Steuersätzen zu definieren und je nach abzurechnendem Datum den jeweils passenden Aufschlag für die Abrechnung zu wählen.
Eine Nachberechnung der Daten (s.o.) wirkt nur auf Gebührendaten, nicht auf Aufschläge!
Für den Fall, dass die Umstellung nicht zeitnah zum 01.07.2020 bzw. 01.01.2021 durchgeführt werden kann, ist eine Nachbrechnung der zurückliegenden
Gesprächsdaten möglich. Verwenden Sie dazu die Funktion Nachberechnung über den Menüpunkt "System | Tarifmodelle" bzw. den
gleich lautenden Eintrag in der Schnellzugriffsleiste links.
Stellen Sie dort den Steuersatz ein, der für die nachzuberechenenden Gesprächsdaten gilt und grenzen Sie das Datum entprechend ein. Als weitere optionen sollten hierbei aktiv sein:
- Kosten berechnen
- Alle Daten nachberechnen
HospiX Entry / Open / Care
Um die Änderungen einrichten zu können, müssen Sie sich als Programmbenutzer mit Administrationsrechten anmelden. Auf allen Systemen
gibt es dafür das Benutzerkonto supervisor.
Zusammenfassung der prinzipiellen Vorgehensweise, wenn Vorkassen bzw. Aufschläge verwendet werden:
- Am 30.06.2020, nachdem (soweit vorhersehbar) alle Gäste / Patienten eingecheckt sind, wird für alle eine Zwischenrechnung erstellt (s.u.)
- Das ausgewiesene Guthaben muss über die Funktion " Vorkasse" wieder gebucht werden.
- Danach werden die Steuersätze für die Tariftabellen und Aufschläge angepasst.
Tariftabellen: hier ist die Vorgehensweise gleich wie bei den Call-Accounting-Produkten (s.o.). Um Fehlberechnungen zu minimieren sollte die Anpassung
am 30.06.20 so spät wie möglich, oder am 01.07.2020 so früh wie möglich erfolgen
Unser Tipp: ändern Sie nur den Steuersatz und reichen Sie die Ersparnis an die Bewohner / Patienten weiter. Um die Bruttopreise
wie zuvor beizubehalten, müssten bei allen Tarifmodellen in allen Tarifzonen die Preise manuell angepasst werden. Der Aufwand ist entsprechend hoch.
Zwischenrechnung: Für eine problemlose Umstellung empfehlen wir dringend, am 30.06.2020 für die angemeldeten
Gäste bzw. Patienten eine Zwischenrechnung zu erstellen.
Tipp: blenden Sie in der Zimmer-/Patienten-Liste die Spalte "Anreise" bzw. "Anmeldung" ein. Damit
behalten Sie bei längeren Belegtlisten den Überblick, für welche Gäste bereits eine Zwischenrechnung erstellt wurde.
Im Programmmodul "Check-In/Check-Out/Rechnung" (HospiX Entry und Open) bzw. "An-/Abmeldung" (HospiX Care) verwenden Sie dazu die Funktion
"CheckOut" bzw. "Abmeldung" und wählen im folgenden Dialog die Option "als Zwischenrechnung ausgeben" aus.
Sollte nach dem Druck der Zwischenrechnung der Saldo nicht 0,00 EUR betragen, ist nach der Buchung des Saldos zusätzlich eine Korrekturbuchung notwendig (s. unten)
Nur bei Verwendung von Vorkasse sind die auf der Zwischenrechnung ausgewiesene Saldi - sowohl positiv wie auch negativ - wieder als Einzahlung auszuführen.
Geben Sie dazu eine entsprechende Vorkasse ein. Tipp: in die Spalte "Text" schreiben Sie zur Nachvollziehbarkeit "wegen MwSt" (s. Bild)
Fall eine Korrekturbuchung erforderlich ist (s. oben), führen Sie zusützlich noch eine Vorkasse vom Typ "Gutschrift" durch. Auch hier empfiehlt sich
als Bemerkung der Text "wegen MwSt".
Danach kann der Steuersatz angepasst werden. Prüfen Sie dabei auch den Bruttowert.
Aufschäge (nur HospiX Open und Care): auch hier ist prinzipiell gleich vorzugehen wie oben dargestellt
Besonderheit bei den Aufschlägen:
Bei HospiX treten Besonderheiten im Umgang mit Aufschlägen auf, die vom konkreten Produkt, dem Lizenzumfang und der spezifischen
Konfiguration des Kundensystemes abhängen.
Wenn Sie sich hier bei der Umstellung der Mehrwertsteuer nicht sicher sind, können wir Sie gerne beraten bzw. bei der Einrichtung (ggf. kostenpflichtig) unterstützen.
Sollten Sie Aufschläge vom Typ "nur, wenn...aktiv" definiert haben, dürfen Sie keinesfalls eine Nachberechnung durchführen!
Ansonsten gilt auch hier: Aufschläge werden immer zum Zeitpunkt einer Auswertung aktuell ermittelt. Damit gilt hierfür immer der aktuell eingestellte Steuersatz.
Sollte eine Auswertung über den Stichtag der Umstellung hinaus gehen, also Daten sowohl vor als auch nach dem 01.07.2020 bzw. 31.12.2020 beinhalten,
würden also Teile der Daten mit dem falschen Steuersatz beaufschlagt.
Preisgruppen: für definierte Preisgruppen ist nichts besonderes zu beachten. Die Definition der Steuer findet direkt bei den Tarifmodellen bzw. Aufschägen statt (s. oben)
Ausgabestand: 30.06.2020
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